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Geflüchtete und Asylsuchende

Schon immer in der Geschichte der Menschheit waren Menschen auf der Flucht aus ihrer angestammten Heimat. Sie sind geflohen vor Hunger und Epidemien, vor Naturkatastrophen und Kriegen. Sie wurden vertrieben oder umgesiedelt. Damit verbunden waren fast immer  Schicksale und menschliche Tragödien. Deshalb wird schon im Alten Testament die freundliche Aufnahme der Fremden gefordert: "Gott hat die Fremdlinge lieb, darum sollt auch ihr die Fremdlinge lieben, denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten" (5. Mose 10,18).

Jesus identifiziert sich mit den Fremden und misst seine Nachfolger daran, wie sie mit ihnen umgehen. Er sagt: "Ich war ein Fremder, und ihr habt mich als Gast aufgenommen... Was ihr für einen meiner Brüder oder eine meiner Schwestern getan habt, und wenn sie noch so unbedeutend sind, das habt ihr für mich getan." (Matthäus 25,35.40) 

Seit 1951 sind die Rechte für Geflüchtete in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegt. Als "Geflüchtete" werden Menschen bezeichnet, die wegen ihrer politischen Einstellung, ihrer Rasse, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland in Gefahr und durch den Staat, durch Parteien oder Organisationen bedroht und deshalb auf der Flucht sind. Wenn diese Menschen in einem anderen Land Aufnahme suchen, gelten sie bei einem laufenden Asylanerkennungsverfahren als "Asylbewerber" und bei Anerkennung als "Asylberechtigte".

Das Advent-Wohlfahrtswerk hat gemeinsam mit ADRA-Deutschland, der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland und der Theologischen Hochschule Friedensau das Aktionsbündnis "Gemeinsam für Geflüchtete" gegründet, damit Kriegsflüchtenden und Asylbewerbern in unserem Land willkommen sind, dass sie in unserer Gesellschaft ankommen und eine neue Heimat finden.
Bundesbeauftragter für Geflüchteten- und Integrationshilfe ist Michael Götz.