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Satzung des Advent-Wohlfahrtswerk e.V.

VORBEMERKUNG

  1. Das Advent-Wohlfahrtswerk besteht seit 1897 als christliches Sozialwerk der weltweiten Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Diese ist in Deutschland föderal in Kirchenkörperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) organisiert. Nachfolgend werden diese insgesamt auch als Freikirche bezeichnet.
     
  2. Die Mitglieder des Advent-Wohlfahrtswerkes sind Funktionsträger der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten als natürliche Personen sowie deren Körperschaften und zugehörige Organisationen.
     
  3. Zur Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten zur Erziehung, Bildung, Versorgung und sonstigen karitativen Aufgaben in der Gesellschaft haben sich die Mitglieder daher im Advent-Wohlfahrtswerk zusammengeschlossen.