Neue Fördermittel für Projekte der Flüchtlingshilfe
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Anlässlich einer Arbeitssitzung am 12. Februar 2018 in Weiterstadt hat die Steuerungsgruppe des Aktionsbündnisses gemeinsam mit den Flüchtlingsbeauftragten der Bundesländer Antragsverfahren und Förderkriterien festgelegt. Gefördert werden Projekte von ehrenamtlichen Gruppen und Helferkreisen, die das Selbsthilfepotenzial von Geflüchteten stärken und unter deren aktiver Mitwirkung geplant und durchgeführt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro pro Projekt. Die Projektlaufzeit beginnt am 1. März 2018 und endet am 30. September 2019; gegebenenfalls mit der Option einer Laufzeitverlängerung, sofern die Mittel bis dahin nicht ausgeschöpft worden sind.