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Christliche Patientenver­fügung

Sinn und Zweck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist die Beantwortung von Fragen wie: "Was muss ich tun, wenn ich nicht von Maschinen am Leben erhalten werden möchte?" Oder: "Wer nimmt meine Interessen wahr, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?"

In einer Patientenverfügung wird festgelegt, ob und in welchem Umfang medizinisch-technische Behandlungen erfolgen sollen, wenn man dies selbst nicht mehr entscheiden kann. Die Patientenverfügung ist dann rechtsverbindlich.

Wenn eine solche Willenserklärung nicht schriftlich hinterlegt ist, können Ehepartner, Kinder oder andere Vertrauenspersonen keine Entscheidung im Sinn des Patienten treffen. In diesem Fall geschieht eine "Fremdbestimmung" durch einen Arzt, einen Betreuer oder durch das Vormundschaftsgericht. Wer das vermeiden will, sollte durch eine Patientenverfügung rechtzeitig vorsorgen und einer Person seines Vertrauens eine entsprechende Vollmacht erteilen.

Die Freikirche der STA hat gemeinsam mit dem Advent-Wohlfahrtswerk eine Informationsmappe erstellt. Sie liefert wichtige Informationen und Anregungen für Gespräche in der Familie und mit Freunden. Sie enthält die entsprechenden Formulare in doppelter Ausfertigung (jeder Ehepartner muss sie für sich gesondert ausfüllen). Sie entsprechen dem letzten medizinischen und juristischen Stand.

Christen sind überzeugt, dass ihr Leben in Gottes Händen liegt. Das schließt keineswegs aus auch dafür zu sorgen, dass sich Sterben in Würde und Frieden vollzieht. "Aus Gottes Hand empfange ich mein Leben, unter Gottes Hand gestalte ich mein Leben, in Gottes Hand gebe ich es zurück." Augustin

Die Informationsmappe „Wir wollen Vorsorge treffen“ bietet Informtionen und Anleitungen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament, Erbschaft. Sie kann beim Adventverlag unter der Artikelnummer 35012 zum Preis von 20,00 EUR (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.