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Wohnungslosig­keit

"Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht, festgeschrieben in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Jeder Mensch hat ein Recht auf angemessenen Wohnraum. Doch für viele Menschen ist es schwer, eine Wohnung in geeigneter Größe und Ausstattung zu finden. Besonders hart trifft es Menschen in verletzlichen Lebenslagen, beispielsweise Suchtkranke, Wohnungslose, Menschen, die staatliche Grundsicherung beziehen, alte Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Fehlt eine geeignete Unterkunft, sind auch viele andere Menschenrechte bedroht, beispielsweise das Recht auf Gesundheit und Leben, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Familie. Die Politik muss mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern und dafür Sorge tragen, dass Menschen in verletzlichen Lebenslagen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnungen erhalten." (Deutsches Institut für Menschenrechte)

Wohnungslosigkeit ist in der Regel das Ergebnis eines längerfristigen Verarmungs- und Ausgrenzungsprozesses. Der Wohnungslosigkeit gehen oft längere Phasen wirtschaftlicher und sozialer Destabilisierung voraus. Dabei können die Ursachen sehr unterschiedlich sein. Angefangen von unregelmäßigen oder versäumten Mietzahlungen, Verschuldungssituationen aus unterschiedlichen Gründen, das Zerbrechen familiärer Beziehungen, Sucht- und Abhängigkeitsprobleme, aber auch die mehr oder weniger freiwillige Aufgabe eines festen Wohnsitzes z.B. aufgrund gestiegener Anforderungen an die Mobilität beim Erhalt oder bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Immer ist mit dem Verlust der Wohnung in der Folge ein Verlust an gesellschaftlicher Teilhabe verbunden.

Hilfen für von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Menschen leisten im Wesentlichen die Suchtberatungsstelle in Chemnitz und das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen in Leipzig.